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Selbstverständlich können wir Ihnen Ihre Verpackungen/Paletten auch in der immer öfter geforderten Variante
IPPC – Qualität (ISPM 15) liefern

Hier die wichtigsten Informationen zu dieser Qualität:

IPPC – Qualität (ISPM 15)
Im Rahmen des internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) wurde ein Standard für Holzverpackungsmaterial festgelegt, um Quarantäneauflagen unterschiedlicher Länder zu erfüllen. (= IPPC – bzw. ISPM 15 – Standard).

Nachfolgend die wesentlichen Bestandteile dieser Vorschrift für Verpackungsmaterialien aller Art, die aus Vollholz bestehen:

- Das Holz muss frei von Rinde und Insektenbefall sein.
- Das Holz muss einer Hitzebehandlung unterzogen werden und dabei für mindestens
  30 Minuten eine Kerntemperatur von 56° erreichen.
- Das Holz muss mit einem IPPC-Stempel versehen sein, der Hinweise für das Behand-
  lungsverfahren, das Herkunftsland und den überwachenden Pflanzenschutzdienst sowie
  eine Registriernummer des Behandlungs- und Verpackungsbetriebes enthalten.
- Rote Farbe darf nicht verwendet werden.
- Es gibt keine zeitliche Befristung für die Gültigkeit der IPPC-Behandlung.
- Es ist kein zusätzliches Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich.
- Die IPPC-Behandlung schreibt keinen bestimmten Holzfeuchtegrad vor.