Selbstverständlich können wir Ihnen Ihre Verpackungen/Paletten auch in der immer öfter geforderten Variante IPPC – Qualität (ISPM 15) liefern
Hier die wichtigsten Informationen zu dieser Qualität:
IPPC – Qualität (ISPM 15)
Im Rahmen des internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) wurde ein Standard für Holzverpackungsmaterial
festgelegt, um Quarantäneauflagen unterschiedlicher Länder zu erfüllen. (= IPPC – bzw. ISPM 15 – Standard).
Nachfolgend die wesentlichen Bestandteile dieser Vorschrift für Verpackungsmaterialien aller Art, die aus Vollholz bestehen:
- Das Holz muss frei von Rinde und Insektenbefall sein. - Das Holz muss einer Hitzebehandlung unterzogen werden und dabei für mindestens 30 Minuten eine Kerntemperatur
von 56° erreichen. - Das Holz muss mit einem IPPC-Stempel versehen sein, der Hinweise für das Behand- lungsverfahren, das Herkunftsland und den
überwachenden Pflanzenschutzdienst sowie eine Registriernummer des Behandlungs- und Verpackungsbetriebes enthalten.
- Rote Farbe darf nicht verwendet werden.
- Es gibt keine zeitliche Befristung für die Gültigkeit der IPPC-Behandlung.
- Es ist kein zusätzliches Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich.
- Die IPPC-Behandlung schreibt keinen bestimmten Holzfeuchtegrad vor.