Unser Leistungen
Wir produzieren Einwegpaletten, denen es an Stabilität und Haltbarkeit nicht mangelt.
Jedes von Ihnen gewünschte Maß wird produziert, wobei die Stärke der Kanthölzer und Bretter frei wählbar ist. Ebenso können Sie über die Bauweise entscheiden.
Wir fertigen offene und komplette geschlossene Kisten. Der Deckel kann mit Scharnieren befestigt und z.B. mit einem Schloss gesichert werden, aber auch vollständig abnehmbar sein..
Es besteht die Möglichkeit, diese Kisten zusammengebaut oder in Einzelteilen zu liefern.
Selbstverständlich können wir Ihnen Ihre Verpackungen/Paletten auch in der immer öfter geforderten Variante
IPPC – Qualität (ISPM 15) liefern
Hier die wichtigsten Informationen zu dieser Qualität:
IPPC – Qualität (ISPM 15)
Im Rahmen des internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) wurde ein Standard für Holzverpackungsmaterial festgelegt, um Quarantäneauflagen unterschiedlicher Länder zu erfüllen. (= IPPC – bzw. ISPM 15 – Standard).
Nachfolgend die wesentlichen Bestandteile dieser Vorschrift für Verpackungsmaterialien aller Art, die aus Vollholz bestehen:
- Das Holz muss frei von Rinde und Insektenbefall sein.
- Das Holz muss einer Hitzebehandlung unterzogen werden und dabei für mindestens
30 Minuten eine Kerntemperatur von 56° erreichen.
- Das Holz muss mit einem IPPC-Stempel versehen sein, der Hinweise für das
Behandlungsverfahren, das Herkunftsland und den überwachenden Pflanzenschutzdienst sowie
eine Registriernummer des Behandlungs- und Verpackungsbetriebes enthalten.
- Rote Farbe darf nicht verwendet werden.
- Es gibt keine zeitliche Befristung für die Gültigkeit der IPPC-Behandlung.
- Es ist kein zusätzliches Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich.
- Die IPPC-Behandlung schreibt keinen bestimmten Holzfeuchtegrad vor.